fristverlängerung steuern schaffhausen

Auch im Kanton Schaffhausen beginnt mit dem neuen Jahr wieder die Steuererklärungssaison. Anfang 2025 werden die Steuerunterlagen für das Steuerjahr 2024 an alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen im Kanton versendet. Die Steuererklärung korrekt und pünktlich einzureichen, gehört zu den gesetzlichen Pflichten – sowohl für natürliche Personen als auch für juristische Personen. Doch was tun, wenn einem die Zeit davonläuft? Im Kanton Schaffhausen gibt es dafür eine geregelte
Möglichkeit: die Fristverlängerung.

 

 

Ordentliche Frist: 31. März 2025

Für natürliche Personen (z.B. Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende, Rentnerinnen und Rentner) und juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften, GmbHs, Vereine) gilt grundsätzlich dieselbe ordentliche Abgabefrist:

  • 31. März 2025

Bis zu diesem Datum muss die Steuererklärung für das Jahr 2024 vollständig bei der Steuerverwaltung eingereicht sein. Dazu gehören alle relevanten Belege wie Lohnausweise, Kontoauszüge, Nachweise zu Abzügen, Geschäftsberichte und weitere Unterlagen, je nach Art der steuerpflichtigen Person.

 

Die Einreichung ist entweder in Papierform oder elektronisch über das Online-Portal des Kantons Schaffhausen möglich. Die digitale Einreichung wird von vielen genutzt, da sie den Prozess vereinfacht und zusätzliche Funktionen bietet.

 

Fristverlängerung bis maximal 30. November 2025

Nicht immer reicht die Zeit bis Ende März. Besonders bei komplexeren Verhältnissen, beruflicher Belastung oder fehlenden Unterlagen kann eine Verlängerung notwendig sein. Im Kanton Schaffhausen besteht die Möglichkeit, die Abgabefrist auf Antrag zu verlängern – und zwar bis maximal 30. November 2025.

 

Diese Verlängerungsmöglichkeit gilt für alle Steuerpflichtigen gleichermassen, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt.

 

So beantragen Sie eine Fristverlängerung

Der Antrag auf Fristverlängerung ist im Kanton Schaffhausen einfach und auf mehreren Wegen möglich:

 

  1. Online über das Steuerportal des Kantons Schaffhausen
    Der einfachste Weg ist der Antrag über das offizielle Steuerportal. Hier können Sie mit wenigen Klicks eine Fristverlängerung erfassen. Sie benötigen dazu Ihre Steueridentifikationsnummer oder den Zugangscode, den Sie mit den Steuerunterlagen erhalten haben.

  2. Schriftlich oder per E-Mail
    Alternativ können Sie den Antrag auch schriftlich oder per E-Mail an die kantonale Steuerverwaltung oder Ihre Gemeindeverwaltung senden. Geben Sie dabei Ihre Personalien oder Firmendaten sowie das gewünschte neue Abgabedatum an.

  3. Telefonisch bei der Steuerverwaltung
    Einige Gemeinden akzeptieren auch telefonische Anträge auf Fristverlängerung. Es empfiehlt sich, direkt bei der zuständigen Behörde nachzufragen, ob diese Möglichkeit angeboten wird.

Was passiert ohne fristgerechte Einreichung?

Wer die Steuererklärung weder fristgerecht bis zum 31. März 2025 einreicht noch eine Fristverlängerung beantragt, riskiert Mahnungen und Mahngebühren. Im schlimmsten Fall kann die Steuerbehörde eine Ermessensveranlagung vornehmen, bei der Ihr Einkommen und Vermögen geschätzt werden. Dies ist selten zu Ihrem Vorteil, da Abzüge meist nicht berücksichtigt werden. Zudem entstehen Ihnen zusätzliche Verwaltungskosten.

 

Eine rechtzeitige Fristverlängerung schützt Sie vor diesen unangenehmen Folgen.

 

Für wen gilt die Fristverlängerung?

Die Fristverlängerung steht allen Steuerpflichtigen im Kanton Schaffhausen offen:

 

  • Natürliche Personen wie Angestellte, Rentner, Studierende oder Selbständigerwerbende

  • Juristische Personen wie Unternehmen, Vereine, Stiftungen oder Genossenschaften

Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick:

 

  • Ordentliche Frist für alle Steuerpflichtigen: 31. März 2025

  • Maximale Fristverlängerung möglich bis: 30. November 2025

  • Antragswege: Online, schriftlich, per E-Mail oder telefonisch

  • Kosten: Meist kostenlos, spätere oder wiederholte Verlängerungen können gebührenpflichtig sein

  • Folgen bei versäumter Abgabe: Mahngebühren, Ermessensveranlagung, zusätzliche Kosten

Unser Tipp: Rechtzeitig planen oder Verlängerung beantragen

 

Ob Sie Privatperson oder Unternehmen sind – planen Sie Ihre Steuererklärung rechtzeitig oder nutzen Sie die einfache Möglichkeit der Fristverlängerung. So vermeiden Sie unnötigen Druck und zusätzliche Kosten. Viele Treuhänder und Steuerberater bieten an, die Fristverlängerung im Rahmen ihres Mandats direkt für Sie zu beantragen, wenn sie Ihre Steuererklärung vorbereiten.